„Iudex non calculat“, heißt es. „Der Richter rechnet nicht.“ Natürlich stimmt das nicht. Er (oder sie) rechnet sogar regelmäßig und viel. Aber halt nicht gerne. Also doch besser: „Iudex libenter non calculat.“

Da liegt es doch eigentlich nahe, sich die Rechnerei am Richterarbeitsplatz so komfortabel wie möglich einzurichten. Nahezu überall stehen die Programme aus Microsoft Office zur Verfügung, also neben Word allem voran Excel. Excel kann im Richterdezernat, aber auch im Arbeitsfeld der Rechtspfleger, viele nützliche Dienste leisten. Viele meiner Kollegen machen trotzdem einen möglichst großen Bogen um dieses Programm herum. Völlig zu Unrecht, wie ich meine.

Dieser Blog soll dazu beitragen, Neugier zu wecken und Mut zu machen, einen Blick über den Tellerrand des Vertrauten hinaus zur riskieren und Neues einfach selbst auszuprobieren.

Wer mit Excel noch gar nicht vertraut ist, wird mit diesem Blog nicht viel anfangen können. Ich hoffe aber dennoch mit allem Optimismus, dass die dargestellten Möglichkeiten den einen oder anderen dazu anspornen können, sich mit dem Programm vertraut zu machen. Es lohnt sich. Der Aufwand hält sich in überschaubaren Grenzen und die Möglichkeiten, sich das für die ersten Schritte erforderliche Wissen zu verschaffen, sind zahlreich.

Vor allem aber sollte niemand glauben, Excel sei so etwas wie ein modernes Großflugzeug, dessen zahllosen Instrumente und Funktionen man erst bis in alle Verästelungen hinein verstanden haben müsse, bevor man sich an den Start wagen könne. Das Bild wäre falsch. Besser ist es, sich Excel als Werkzeugkasten vorzustellen. Wer einen Nagel in die Wand klopfen will, nimmt sich den Hammer. Und zum Herausziehen die Zange. Mit den anderen Werkzeugen beschäftigt man sich später, wenn sie gebraucht werden.

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