Über viele Jahre hinweg habe ich selbst meine PKH-Berechnungen mit dem Programm „PKH-fix“ abgewickelt und mit Bedauern auf die Mitteilung von Andreas Kleingünther reagiert, dass er die Anwendung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts (01.01.2014) hinaus nicht weiterentwickeln wollte. Im Jahr 2014 habe ich mich dann noch mehr schlecht als recht mit seiner Excel-Tabelle beholfen. Seit 2015 arbeite ich mit einer eigenen Excel-Lösung. Sie ist über die Jahre hinweg von mehreren Nutzern intensiv getestet und von zahlreichen Unzulänglichkeiten befreit worden.
Ich denke, dass die Zeit reif ist, sie einem größeren Nutzerkreis zur Verfügung zu stellen. Dieser Beitrag soll die Funktionsweise erläutern und zur Weiterentwicklung anregen.

Was ist PKHBerechnungAktuellPlus?
Ich habe die Excel-Arbeitsmappe zur Berechnung von PKH-Raten ursprünglich unter Microsoft Office 2010 entworfen und zuletzt mit Microsoft Office 2019 weiterentwickelt, so dass ich davon ausgehe, dass der Export in frühere oder spätere Versionen von Excel problemlos möglich sein sollte. Die Datei stellt eine Excel-Vorlage mit Makros dar und gehört daher eigentlich in den voreingestellten Pfad für Excel-Vorlagen. Es ist aber auch möglich, sie von einem beliebigen Speicherort aus zu starten. Dazu ist ein Rechtsklick erforderlich und die Auswahl der Funktion „Neu“.
Die Excel-Arbeitsmappe enthält eine Reihe von benutzerdefinierten Funktionen und Makros, so dass ich sie über eine externe Seite zum download bereitstelle. Die Einzelheiten zur Einrichtung finden sich im Abschnitt Download am Ende dieses Beitrags.
Wie kann man die Berechnung starten?
Wie so oft bei Windows gibt es mehr als einen Weg. Empfehlenswert ist allerdings, zunächst Excel zu starten und über den Dialog „Datei-Neu“ die der Vorlage entsprechende Arbeitsmappe für jeden Anwendungsfall neu zu erzeugen. Damit wird nämlich sichergestellt, dass der Ausgangszustand erhalten bleibt und die benutzerdefinierten Funktionen und Makros nicht verloren gehen. Wenn die Rechts-Klick-Funktion der Maus zum Starten genutzt werden soll, ist aus demselben Grund zu empfehlen die Option „Neu“ statt „Öffnen“ zu verwenden.
Überblick über die Bedienung
Die ersten fünf Tabellenblätter („A-D“ bis „I-J“) sind für die Dateneingabe vorgesehen. Die Beschriftung der Register entspricht den Abschnitten des aktuellen Vordrucks über die Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen. Alles, was in aller Regel für die Ratenberechnung nicht benötigt wird, habe ich einfach weggelassen.
Das Ergebnis der Berechnung und der gesamte Rechenweg landen auf dem Tabellenblatt „Auswertung“. Hier finden sich auch die Schaltflächen für das Kopieren des Rechenwerks zur Weiterverwendung etwa in Word-Dokumenten.
Im Tabellenblatt „115 IV“ wird die Vergleichsberechnung nach § 115 Abs. 4 ZPO durchgeführt. Erforderlich ist dafür eine Angabe des Streitwerts. Daraus werden die voraussichtlichen Kosten des Rechtsstreits berechnet und zu den Beiträgen ins Verhältnis gesetzt, die der Antragsteller, zum einem aus seinem Vermögen (Registerblatt „G“) und zum anderen aus seinem Einkommen (vier Monatsraten) zu berappen hat. Übersteigt der Eigenbeitrag die voraussichtlichen Kosten des Rechtsstreits, ist die Prozesskostenhilfe zu versagen.
Die jeweils aktuellen Freibeträge sind in dem letzten Tabellenblatt „Freibeträge“ verortet. Ändern sich die Freibeträge, müssen diese hier nachgetragen werden. Das Datum der erstmaligen Anwendung des neuen Freibetrags muss in den Tabellenkopf eingetragen werden.
Eingaben
In aller Regel wird das Ergebnis einer jeden Eingabe sofort auf der Eingabeseite selbst und auf dem Tabellenblatt „Auswertung“ sichtbar. Eine Ausnahme bilden die Eingaben zu den Unterhaltsfreibeträgen, wo die Ergebnisse erst zugänglich gemacht werden, wenn die Angaben zu Namen, Geburtsdatum und Verwandtschaftsverhältnis vollständig sind.
Ergebnisse
Ergebnis und Rechenweg werden auf der Tabellenseite „Auswertung“ angezeigt. Die beiden Schaltflächen haben eine Doppelfunktion. Sie bestimmen nicht nur die Darstellungsvariante sondern kopieren das Ergebnis auch in die Zwischenablage. Von dort aus kann das Rechenwerk an anderer Stelle (z.B. in ein Word-Dokument) eingefügt werden. Dazu muss man im Ziel-Dokument den Einfügen-Dialog aufrufen, etwa durch Klicken auf die rechte Maustaste oder die Menüfunktion „Inhalte einfügen“ unter „Bearbeiten“. Noch schneller geht es mit der Tastenkombination STRG+V.
Die Tabellenvorlage kennt die Freibeträge der Jahre 2014 bis 2020. Wird im Tabellenblatt „A-D“ in der Zelle C4 („Entscheidungsdatum“) kein Eintrag vorgenommen, legt die Excel-Tabelle die am Tag der Berechnung geltenden Beträge zugrunde. Dies dürfte in aller Regel der Bestimmung des § 115 Abs. 1 Satz 4 ZPO entsprechen. Will man stattdessen eine Berechnung mit einem anderen Entscheidungsdatum vornehmen, ist eine Angabe beim Entscheidungsdatum erforderlich.
Platz für die künftigen Freibeträge ist auf dem Tabellenblatt „Freibeträge“ in den Spalten ab „J“ vorgesehen.
Download
WordPress misstraut Dokumenten mit Makros. Daher stelle ich die Excel-Arbeitsmappe über eine externe Seite zum download bereit. Genau genommen handelt es sich um um zwei verschiedene Varianten. „PKHBerechnungAktuellPlus“ stellt den letzten Stand der Entwicklung dar und umfasst auch die neu hinzugefügte Funktion der Vergleichsberechnung nach § 115 Abs. 4 ZPO. Diese Funktion befindet sich noch in der Test-Phase. Wer sich die etwaigen bugs nicht antun will, ist gut beraten, die ausführlich getestete Version „PKHBerechnungAktuell“ zu benutzen. Wer bei der Einrichtung auf Probleme stoßen sollte, ist herzlich dazu eingeladen, sich über die Kommentarfunktion bei mir zu melden.
Updaten in das Jahr 2021
Mit dem Beginn des Jahres 2021 sind nicht nur neue Freibeträge in Kraft getreten sondern auch ein neues Gebührenrecht. Es war daher an der Zeit, die Tabellenvorlagen zu überarbeiten. Die auf den Stand des 01.01.2021 gebrachten Excel-Tabellen können nun mit den nachfolgenden Links heruntergeladen werden.
Wie immer möchte ich nicht ausschließen, dass sich der eine oder andere Fehler eingeschlichen haben könnte. Ich bitte daher alle Nutzer um sorgfältige Prüfung und Rückmeldung über die Kommentarfunktion, wenn Anlass dazu besteht, noch einmal Hand anzulegen. Herzlichen Dank dafür!


